Bekanntmachung einer Katastrophenschutzübung im Stadtgebiet Warburg - Stadt Warburg
Herausgeber: MOWAS am 27.04. 07:10 Uhr (Gefahreninformation)

Zwischenbilanz nach einem halben Jahr Rauchmelderpflicht

Seit dem 1. April gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht. Seitdem sind Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Die Erstinstallation in der Wohnung muss der Eigentümer auch im Bestand vornehmen. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist der Mieter zuständig. Auch wenn für Wohnungen im Bestand eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2016 gilt, stellt sich nach mittlerweile einem halben Jahr die Frage, wie weit diese Verpflichtung schon umgesetzt wurde.

Mit Blick auf Fakten, die sich auf ganz Deutschland und nicht nur NRW beziehen, ist die Antwort auf diese Frage ist leider beunruhigend: Mit 72 Prozent hält eine deutliche Mehrheit der Deutschen Rauchmelder für „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Marplan hervor, die im Auftrag des Energiemanagementunternehmens Techem durchgeführt wurde. Doch: In derselben Umfrage gaben allerdings nur rund die Hälfte der Befragten an, in ihren privaten Wohnräumen Rauchmelder installiert zu haben. Ein Versäumnis, das im Brandfall tödliche Folgen haben kann. „Die Geräte sind aktuell nur in etwa 10 Prozent der Haushalte vorhanden“, weiß Michael Jörn, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz beim TÜV Rheinland.

Dazu die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb): „Rauchmelder sollten mindestens in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren installiert werden.“ Bei Fluren ist die Installation vor allem dann wichtig, wenn der Flur im Brandfall als Fluchtweg genutzt werden muss. „Allerdings kann ein Rauchmelder nur dann Leben retten, wenn er richtig installiert ist“, mahnt Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention in der vfdb.

Ein Rauchmelder sollte in waagerechter Position an der Decke befestigt sein. Der TÜV Rheinland in Köln empfiehlt eine Installation in der Raummitte mit einem Mindestabstand von einem halben Meter zur Wand. An Dachschrägen montiere man Rauchmelder etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes. Die kleinen Geräte sollten allerdings nicht in der Nähe von Zugluft sowie an Luftschächten und Klimaanlagen installiert werden. Denn dort zieht Rauch ab.
 

Quelle (in Auszügen): dpa-tmn, zuhause.de